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Hörstörungen

Sobald nur ein Teil des Ohres nicht einwandfrei funktioniert, ist unser Gehör beeinträchtigt. Schwerhörigkeit bezeichnet die Minderung des Hörvermögens als Abweichung von der Normalhörigkeit. Einschränkungen des Gehörs können ein- oder beidseitig auftreten.


Schwerhörigkeit kann angeboren oder erworben sein. Die Ausprägung kann geringfügig bis gravierend sein. Eine vollständige Taubheit oder Gehörlosigkeit tritt sehr selten auf. Die Einteilung von Hörstörungen richtet sich nach Ursache, Art, Ausmaß und Lokalisation des Hörverlustes (äußeren Ohres, des Mittelohres, des Innenohres, des Nervensystems). Bestehen Probleme beim Hören, können Geräusche, Musik oder gesprochene Sprache nicht gut wahrgenommen werden.



Hörstörungen haben verschiedenartige Auswirkungen auf die Kommunikationsfähigkeit und auf die Gesamtentwicklung im emotionalen und psychosozialen Bereich. Wie bei den meisten logopädischen Störungsbildern gibt es viele mögliche Ursachen (erbliche Faktoren, pränatale Rötelinfektion der Mutter, Masern- oder Meningitiserkrankung, chronische Mittelohrentzündung, Hörsturz als Erwachsener) einer Hörstörung.


Ein Audiogramm (Hörtest), dass die Hörfähigkeit exakt beschreibt, steht am Anfang jeder individuellen Diagnose.

Besteht eine Einschränkung des Gehörs stehen technische Hilfsmittel moderner Technik wie individuell angepasste Hörgeräte oder die operative Implantation eines Cochlear Implantats (CI) zur Verfügung. Die logopädische Therapie von Hörstörungen ist insbesondere dann erfolgreich, wenn die Kooperation mit HNO-Facharzt und Pädaudiologie eng angelegt ist.

 



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