top of page

Verrechnung von logopädischen Therapien



Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Versorgung und beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention. Als medizinische Leistung wird üblicherweise eine Verordnung über "10x logopädische Therapien á 60 Minuten" von Ihrer Ärztin oder Arzt ausgestellt.



Eine logopädische Einheit beinhaltet die direkte Beratung und Therapie sowie eine indirekte Arbeitszeit für Administration, Vorbereitungen und interdisziplinäre Abklärungen.


  • T2 // 45 Minuten direkte Beratung und Therapie

  • T3 // 60 Minuten direkte Beratung und Therapie


 Je nach vorliegendem Störungsbild stellt Ihnen Ihr Facharzt (HNO, Kinderarzt, Zahnarzt, Neurologe,..) eine Verordnung für logopädische Therapie aus. Diese lassen Sie bei Ihrer Pflichtkrankenkasse chefärztlich bewilligen. Mit der Vorlage meiner saldierten Honorarnote erhalten Sie bis zu 50% der Therapiekosten refundiert; bei Bestehen einer Zusatzversicherung bis zu 100%. Das entspricht dem Wahlarztprinzip.

 

Für Patienten der KFA und BVA ist bei Vorlage eines bewilligten Verordnungsscheines eine Direktverrechung möglich.

bottom of page