Verrechnung

Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Versorgung

und beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.

Als medizinische Leistung wird üblicherweise eine Verordnung über                "10x logopädische Therapie a 60 Minuten" von Ihrer Ärztin oder Arzt ausgestellt.

Eine logopädische Einheit beinhaltet die direkte Beratung und Therapie sowie eine indirekte Arbeitszeit für Administration, Vorbereitungen und interdisziplinäre Abklärungen.

T2

35 Minuten direkte Beratung und Therapie + 10 Minuten indirekte Arbeitszeit


T3

45 Minuten direkte Beratung und Therapie + 15 Minuten indirekte Arbeitszeit


 

Je nach vorliegendem Störungsbild stellt Ihnen Ihr Facharzt (HNO, Kinderarzt, Zahnarzt, Neurologe,..) eine Verordnung für logopädische Therapie aus. 

Diese lassen Sie bei Ihrer Pflichtkrankenkasse chefärztlich bewilligen. Mit der Vorlage meiner saldierten Honorarnote erhalten Sie bis zu 50% der Therapiekosten refundiert; bei Bestehen einer Zusatzversicherung bis zu 100%.

Das entspricht dem Wahlarztprinzip.

 

Für Patienten der KFA und BVA ist bei Vorlage eines bewilligten Verordnungsscheines eine Direktverrechung möglich.


 

Prof. Elisabeth Kratz, Schellinggasse 1/8, 1010 Wien, 0664 212 85 62, info@kratz.at

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